Kurz erklärt
Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.
💡 Förderprogramm im Detail
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch – durch zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater.
Im Rahmen der Beratung kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dieser zeigt:
- wie Ihr Wohngebäude Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energetisch verbessert werden kann, oder
- wie Sie durch eine umfassende Sanierung ein Effizienzhausniveau erreichen.
💶 Höhe der Förderung
Sie erhalten 50 % Zuschuss auf das zuwendungsfähige Beratungshonorar, maximal:
- 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten
👉 Zusätzlich: Für Erläuterungen bei einer Eigentümerversammlung gibt es einmalig bis zu 250 € extra.
🧾 Antragstellung
Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung direkt beim
👉 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitere Informationen finden Sie auf der
🔗 Förderdatenbank des Bundes
👷♂️ Unser Tipp
Lassen Sie sich vorab unverbindlich beraten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Förderung für Ihre individuelle Situation erhalten – vom ersten Beratungsschritt bis zur späteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
➡️ Bitte beachten Sie:
Förderprogramme werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Förderdatenbank des Bundes.
💡 Unser Tipp
Wir informieren Sie gerne über die aktuell geltenden Förderbedingungen und helfen, den passenden Antrag zu stellen.
So sichern Sie sich die maximale Förderung – einfach und ohne Bürokratieaufwand.