🏡 Zuschuss für Ihre Energieberatung

Kurz erklärt

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.


💡 Förderprogramm im Detail

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch – durch zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater.

Im Rahmen der Beratung kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dieser zeigt:

  • wie Ihr Wohngebäude Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen energetisch verbessert werden kann, oder
  • wie Sie durch eine umfassende Sanierung ein Effizienzhausniveau erreichen.

💶 Höhe der Förderung

Sie erhalten 50 % Zuschuss auf das zuwendungsfähige Beratungshonorar, maximal:

  • 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 850 € für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten

👉 Zusätzlich: Für Erläuterungen bei einer Eigentümerversammlung gibt es einmalig bis zu 250 € extra.


🧾 Antragstellung

Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung direkt beim
👉 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen finden Sie auf der
🔗 Förderdatenbank des Bundes


👷‍♂️ Unser Tipp

Lassen Sie sich vorab unverbindlich beraten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Förderung für Ihre individuelle Situation erhalten – vom ersten Beratungsschritt bis zur späteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

➡️ Bitte beachten Sie:
Förderprogramme werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Förderdatenbank des Bundes.


💡 Unser Tipp

Wir informieren Sie gerne über die aktuell geltenden Förderbedingungen und helfen, den passenden Antrag zu stellen.
So sichern Sie sich die maximale Förderung – einfach und ohne Bürokratieaufwand.