🏡 Zuschuss für Ihre Energieberatung

Kurz erklärt

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.


💡 Förderprogramm im Detail

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch – durch zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater.

Im Rahmen der Beratung kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dieser zeigt:

  • wie Ihr Wohngebäude Schritt fĂĽr Schritt durch aufeinander abgestimmte MaĂźnahmen energetisch verbessert werden kann, oder
  • wie Sie durch eine umfassende Sanierung ein Effizienzhausniveau erreichen.

💶 Höhe der Förderung

Sie erhalten 50 % Zuschuss auf das zuwendungsfähige Beratungshonorar, maximal:

  • 650 € fĂĽr Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 850 € fĂĽr Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten

👉 Zusätzlich: Für Erläuterungen bei einer Eigentümerversammlung gibt es einmalig bis zu 250 € extra.


đź§ľ Antragstellung

Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung direkt beim
👉 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen finden Sie auf der
🔗 Förderdatenbank des Bundes


👷‍♂️ Unser Tipp

Lassen Sie sich vorab unverbindlich beraten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Förderung für Ihre individuelle Situation erhalten – vom ersten Beratungsschritt bis zur späteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

➡️ Bitte beachten Sie:
Förderprogramme werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben auf den offiziellen Seiten des
Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Förderdatenbank des Bundes.


đź’ˇ Unser Tipp

Wir informieren Sie gerne über die aktuell geltenden Förderbedingungen und helfen, den passenden Antrag zu stellen.
So sichern Sie sich die maximale Förderung – einfach und ohne Bürokratieaufwand.