Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird berechnet, indem die gesamte Geschossfläche eines Gebäudes durch die Grundfläche des Grundstücks geteilt wird. Die Formel lautet:

GFZ = Geschossfläche / Grundstücksfläche

Beispielberechnung:

  • Grundstücksfläche: 20 m × 20 m = 400 m²
  • Geschossfläche: 2 Stockwerke × (10 m × 10 m) = 200 m²

Setzt man diese Werte in die Formel ein, ergibt sich:

GFZ = 200 m² / 400 m² = 0,5

Das bedeutet, dass die Geschossfläche in diesem Beispiel die Hälfte der Grundstücksfläche beträgt. Eine GFZ von 0,5 weist darauf hin, dass das Grundstück relativ locker bebaut ist, da nur 50 % der Fläche in Form von Geschossfläche genutzt werden.